Spätestens seit die Corona-Pandemie weltweit insbesondere auch den Veranstaltungssektor lahmlegt wird bewusst: Bloße Ordnungsdienstkonzepte wie herkömmlich sind nicht mehr ausreichend um den sicheren Ablauf einer Veranstaltung zu gewährleisten.
Gesetze, behördliche Vorgaben aber nicht zuletzt auch die Verantwortung des Veranstalters für alle Gäste, Besucher und Beteiligten zwingt diesen ab sofort und auf absehbare Zeit ein Hygienekonzept als grundsätzlichen Baustein des Gesamtkonzeptes zu berücksichtigen.
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien sind hierbei das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts, das Arbeitsschutzgesetz, die Richtlinien der Berufsgenossenschaften sowie die jeweils gültigen Corona-Verordnungen der Länder.
XXL-Sicherheit hat ein eigenes Hygienekonzept speziell für Veranstaltungen entwickelt. Unsere Hygiene-Teams sind bereits im Einsatz. Sie sind für die Besucher (auch als vertrauensbildende Maßnahme) erkennbar und entsprechend intern geschult.
Frank Steinle und Steffen Guthier sind jetzt auch von der DEKRA zertifizierte „Hygienebeauftragte für Clubs, Messen und Events“!
Aufgabenbereiche Hygienekonzept
Rechtliche Hygienegrundlagen richtig und rechtssicher anwenden
Hygieneplan ins Gesamtkonzept integrieren und an alle Gewerke kommunizieren
Desinfektion und Reinigung im Vorfeld und während einer Veranstaltung
Spezielle Hygienemaßnahmen im Veranstaltungsbetrieb
Gefährdungsbeurteilung und -abwehr
Zusammenarbeit mit den gesundheitsrelevanten Behörden im Vorfeld und während einer Veranstaltung